1. Mitteilungsblatt 2026/27

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Sehr geehrte Eltern!

Ich möchte Sie sehr herzlich in diesem Schuljahr begrüßen. Dieses erste Mitteilungsblatt des Schuljahres 2026/27 soll Sie über verschiedene Regelungen, die zur geordneten Durchführung des Schulbetriebes nötig sind, in Kenntnis setzen. Die Schulleitung ersucht Sie daher, dieses Mitteilungsblatt wirklich durchzulesen und den Inhalt mit Ihren Töchtern und Söhnen, die unsere Schule besuchen, zu besprechen.

Nachstehende Richtlinien sind zu beachten. Bringen Sie bitte diesen Maßnahmen Verständnis entgegen und halten Sie gemeinsam mit den Professorinnen und Professoren der Schule Ihre Töchter und Söhne dazu an, diese Regeln zu befolgen.

DATENBLATT (1. und 5. Klassen)

Das Stammdatenblatt der Schülerin/des Schülers sowie der Erziehungsberechtigten sind auf seine Richtigkeit zu überprüfen.

FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT

Im Falle einer vorauszusehenden Verhinderung am Schulbesuch hat sich die Schülerin/der Schüler die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht für einzelne Stunden bis zu einem Tag beim Klassenvorstand/bei der Klassenvorständin, für längere Zeit bei der Schulleitung, jeweils unter Vorlage eines schriftlich begründeten Ansuchens der Eltern oder deren Stellvertretung, 14 Tage vor dem Ereigniszeitpunkt, zu erbitten.

Bei einer unvorhersehbaren Abwesenheit einer Schülerin/eines Schülers melden dies die Erziehungsberechtigten vor 07:35h über Webuntis. Dazu müssen sich alle Erziehungsberechtigte einmal in Webuntis registrieren. (Anleitungen zur Registrierung und zur Benutzung von WebUntis finden Sie auf unserer Homepage.

Beim Wiedererscheinen in der Schule ist das Versäumnis durch eine Bestätigung (Arzt, Behörde, …) zu rechtfertigen und bei der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand abzugeben.

Wenn eine schulpflichtige Schülerin/ein schulpflichtiger Schüler an mehr als drei Schultagen unentschuldigt fehlt, ist die Schule nach dem neuen § 25 Schulpflichtgesetz verpflichtet, Anzeige zu erstatten.

Wenn eine Schülerin/ein Schüler, welche/r nicht mehr schulpflichtig ist, länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, ohne ihre/seine Abwesenheit zu rechtfertigen, so gilt sie/er als vom Schulbesuch abgemeldet.

SCHULBÜCHER

Die Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Lehrbücher am Mittwoch der ersten Schulwoche.

BESCHÄDIGUNGEN UND VERUNREINIGUNGEN

Diese sind zu unterlassen, anderenfalls ist volle Schadensgutmachung zu leisten. Auf Sauberkeit in der Klasse, auf dem Gang und in der Toilette ist zu achten. Auf dem gesamten Schulgelände gilt strengstes Rauchverbot.

FREIFÄCHER/UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN (Oberstufe), JUNIORKURSSYSTEM (Unterstufe)

Die Bedarfserhebungen werden am Beginn des Schuljahres durchgeführt. Über das Zustandekommen einzelner unverbindlicher Übungen bzw. Kurse informiert der Klassenvorstand bzw. die Klassenvorständin.

FÖRDERUNTERRICHT

Über die Möglichkeit des Förderunterrichts werden Sie im Laufe des Schuljahres von den KlassenvorständInnen informiert.

JAHRESBERICHT, KUNST UND GESTALTUNG/TECHNIK UND DESIGN-BEITRAG, JUGENDROTKREUZ

Der Beitrag für den kommenden Jahresbericht von € 10,00.

der Kunst und Gestaltung/Technik und Design-Beitrag von € 20,– für die Unterstufe und € 15,– für die Oberstufe sowie der Jugendrotkreuzbeitrag von € 3,– (freiwillig)

wird durch den Klassenvorstand/die Klassenvorständin zu Schulbeginn eingesammelt.

TAGESSCHULHEIM

Sie haben die Möglichkeit Ihre Tochter/Ihren Sohn für eine Beaufsichtigung während der 6. und 7. Schulstunde (Montag bis Freitag) anzumelden. Genaueres siehe Rundschreiben.

NACHMITTAGSBETREUUNG (SCHULISCHE TAGESBETREUUNG) für die Unterstufe

Diese ist im Gegensatz zum Tagesschulheim kostenpflichtig und umfasst ein warmes Mittagessen (dzt. á € 6,00) sowie betreute Lernzeit und beaufsichtigte Freizeitaktivitäten. Die Anmeldung dazu erfolgte bereits im Juni ds. J. Die Verpflegungskosten werden nach tatsächlicher Inanspruchnahme verrechnet. Wird das Essen an einzelnen Tagen wegen eines Arztbesuches o. Ä. nicht benötigt, hat die Abmeldung mittels WebUntis Eintrag spätestens um 07:35 Uhr des betreffenden Tages zu erfolgen, damit dies bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann.

Spätere Abmeldungen kommen zur Verrechnung und das Geld wird, sofern Sie keinen Widerspruch einlegen, z. B. für die ergänzende Verpflegung in der Nachmittagsbetreuung (Obst, Säfte etc.) verwendet.

SPRECHSTUNDEN

Die Übersicht der Sprechstunden der LehrerInnen sowie Schulärztinnen kann auf unserer Homepage: www.petersgasse.at eingesehen werden. Die Sprechstunden der Lehrerinnen/der Lehrer findet man zudem auf WebUntis, wo man sich direkt einen Termin vereinbaren kann.

UNTERRICHTSZEITEN

StundeZeit
1. Stunde07.35 – 08.25 Uhr
2. Stunde08.30 – 09.20 Uhr
3. Stunde09.25 – 10.15 Uhr
4. Stunde10.30 – 11.20 Uhr
5. Stunde11.25 – 12.15 Uhr
6. Stunde12.15 – 13.05 Uhr
7. Stunde13.10 – 14.00 Uhr
8. Stunde14.00 – 14.50 Uhr
9. Stunde14.50 – 15.40 Uhr
10. Stunde15.40 – 16.30 Uhr
11. Stunde16.30 – 17.20 Uhr
12. Stunde17.20 – 18.00 Uhr

HAUSORDNUNG

Diese wurde vom Schulgemeinschaftsausschuss unseres Gymnasiums erlassen und wird den Schülerinnen/den Schülern zu Schulbeginn durch die Klassenvorständinnen/die Klassenvorstände zur Kenntnis gebracht. Diese „Hausordnung“, die vom SGA erarbeitet und beschlossen wurde, gilt als Ergänzung der vom Bundesministerium erlassenen Schulordnung. Sie ist unbedingt zu befolgen. Die „Verhaltensvereinbarungen“ und die „Richtlinien zum Gebrauch elektronischer Geräte“ sind Teil der Hausordnung. Im Turnsaal dürfen keine Turnschuhe mit schwarzen Gummisohlen getragen werden (Streifenbildung auf dem Boden). Im Hausbereich sind darüber hinaus alle Arten von Turnschuhen als Hausschuhe untersagt. Besonders appelliert wird hier an die Schülerinnen/die Schüler bezüglich der Tatsache, dass sie eine hohe Mitverantwortung für die Ordnung in ihrem Bereich (Klassenzimmer, Garderobe, Toiletten) haben und verpflichtet sind, diese Verantwortung wahrzunehmen. Fahrräder und ähnliche Gerätschaften dürfen ausschließlich auf den vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Der Bund übernimmt jedoch keinerlei Haftung.

SCHULBUFFET

In den Pausen steht den Schülerinnen und Schülern das Buffet zur Verfügung.

NUR FÜR NEUEINGETRETENE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Eine Information betreffend Kaliumjodid-Bevorratung liegt bei. Um Rückgabe des ausgefüllten Abschnittes an die KlassenvorständInnen wird gebeten.

GARDEROBENSPINDE UND KLASSENKÄSTCHEN

Aufgrund einer Initiative des Elternvereins und beschlossen vom Schulgemeinschaftsausschuss stehen allen Schülerinnen und Schülern Garderobenspinde und Klassenkästchen zur Verfügung.

Nähere Informationen erhalten Sie vom Elternverein.

DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG

Wie alle Unternehmen, Vereine und andere Institutionen sind auch Schulen mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung konfrontiert. Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und behandeln die personenbezogenen Daten der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler – wie auch bisher schon – streng vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

In folgenden Bereichen ist eine Zustimmung aber unerlässlich:

  • Schulfotografie (Schülerausweise, Einzel- und Klassenfotos, Schulcomposing): Die Schülerinnen/die Schüler können sonst nicht fotografiert werden.
  • Jahresbericht / Homepage: Wenn bei schulischen Anlässen (Wettkämpfe, Schulveranstaltungen, Feiern, Projekte, etc.) Fotos der Kinder gemacht werden, können diese sonst nicht im Jahresbericht oder auf der Homepage erscheinen.
  • Wettkämpfe: Wenn Kinder an schulübergreifenden Wettkämpfen (sportliche, sprachliche, naturwissenschaftliche, mathematische Wettkämpfe) teilnehmen, können diese nur dann auf Siegerlisten erscheinen, wenn die Zustimmung aufliegt.

Wir gehen davon aus, dass Sie bzw. Ihr Kind die Zustimmung in diesen Bereichen geben, um den Fortbestand des schulischen Lebens in der gewohnten Form zu gewährleisten und möchten Sie abschließend über Ihre Rechte in diesem Zusammenhang informieren:

Sie verfügen jederzeit über das

  • Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art 15 DS-GVO),
  • Recht auf Berichtigung (Art 16 DS-GVO) oder Löschung (Art 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DS-GVO),
  • Recht auf Widerspruch (Art 21 DS-GVO).
  • ETHIKUNTERRICHT für die Oberstofe: Im Schuljahr 2026/27 findet verpflichtender Ethikunterricht für jene SchülerInnen der 9. bis 12. Schulstufe statt, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
  • GERÄTEINITIATIVE „DIGITALE SCHULE“ für die Unterstufe: Die Kinder der ersten Klassen werden mit Laptops zu sehr günstigen Konditionen ausgestattet, die in das Eigentum der SchülerInnen übergehen. Details werden von den Klassenvorständinnen/den Klassenvorständen bzw. Lehrerinnen/des Lehrer des Fachs „Digitale Grundbildung“ kommuniziert.

MAßNAHMEN IM FALLE EINES BLACKOUTS

Wir bitten Sie, Ruhe zu bewahren, die Kinder sind in der Schule sehr gut aufgehoben. Der reguläre Unterricht und die Nachmittagsbetreuung werden laut Stundenplan fortgesetzt. Die Nachmittagskurse entfallen. Es werden Vorsorgemaßnahmen ergriffen; dazu bitten wir Sie um die beiliegende, vollständig ausgefüllte und unterschriebene, Erhebung.

ABLAUF DES SCHULJAHRES 2026/27

TerminDatum
Beginn des Schuljahres14.09.2026
Nationalfeiertag26.10.2026
Herbstferien27.10.2026 bis 30.10.2026
Autonom schulfrei lt. SGA-Beschluss07.12.2026
Allerheiligen, Allerseelen01.11.2026 (So.), 02.11.2026 (Mo.)
Elternsprechtag24.11.2026
Mariä Empfängnis08.12.2026
Weihnachtsferien24.12.2026 bis einschl. 06.01.2027
Tag der offenen Tür (SAMSTAG): An diesem Tag findet von der 1.-5. Stunde regulärer Unterricht lt. Dienstag-Stundenplan statt, dafür ist unterrichtsfrei am 18.01.202716.01.2027
Tauschtag für „Tag der offenen Tür“18.01.2027
Semesterferien15.02.2027 bis 20.02.2027
Osterferien22.03.2027 bis einschl. 29.03.2027
Christi Himmelfahrt06.05.2027
Schulfrei lt. BD-Verordnung 24.09.2020 (Freitag nach Christi Himmelfahrt)07.05.2027
Pfingstferien15.05.2027 bis einschl. 17.05.2027
Fronleichnam27.05.2027
Schulfrei lt. BD-Verordnung 24.09.2020 (Freitag nach Fronleichnam)28.05.2027
Schluss des Unterrichtsjahres09.07.2027
Hauptferien10.07.2027 bis einschl. 12.09.2027

•Gesetzlicher Feiertag Mag. Reinhard DELLINGER eh.

Direktor