Diese Seite gibt den Text zum Lesen und Suchen wieder. Verbindlich ist das PDF: Verhaltensvereinbarungen (PDF).
Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern schaffen ein Klima, in dem es angenehm ist zu lernen. Es liegt an jeder und jedem, dieses lernfreundliche Klima zu erhalten.
SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern waren in den Entstehungsprozess der Vereinbarungen eingebunden, und deshalb gelten sie in gemeinsamer Verantwortung für alle.
Diese Verhaltensvereinbarungen sind eine Ergänzung der gesetzlichen Regelungen und der Hausordnung an unserer Schule.
UMGANG MITEINANDER
- Wir begegnen einander freundlich, hilfsbereit und mit gegenseitiger Wertschätzung und unterlassen herabwürdigende und verletzende Äußerungen und Handlungen. Wir wollen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass sich jede/r Einzelne in der Schule wohl fühlen kann. Allen Schulpartnern wird das Recht eingeräumt, Verstöße zu thematisieren.
UNTERRICHT
- Unterricht ist ein gemeinsames Erlebnis für SchülerInnen und Lehrpersonen, deshalb ist es wichtig, dass er gemeinsam begonnen und rechtzeitig beendet wird. Alle sind zu Pünktlichkeit verpflichtet. SchülerInnen finden sich spätestens direkt nach dem Läuten in der Klasse ein. Falls es vor einem Klassenwechsel keine Pause gibt, wird die Klasse ohne Verzögerung aufgesucht. Bei fallweisem Zuspätkommen genügt eine mündliche Entschuldigung. Bei wiederholtem unbegründetem Zuspätkommen ist ein Gespräch mit dem Klassenvorstand unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten zu führen.
- Falls eine Lehrperson in Ausnahmefällen nach zehn Minuten noch nicht erschienen ist, wird dies von der Klassensprecherin / vom Klassensprecher in der Direktion gemeldet.
- Unterricht funktioniert, wenn die LehrerInnen den Unterricht gut vorbereiten und die SchülerInnen das dazu nötige Unterrichtsmaterial bei der Hand haben und aktiv mitarbeiten.
- Es gehört zu den Pflichten der LehrerInnen, die SchülerInnen zu beurteilen. Wie es zur Beurteilung kommt, muss für alle nachvollziehbar sein. LehrerInnen besprechen am Beginn des Schuljahres ihre Beurteilungskriterien mit ihren SchülerInnen. Diese müssen transparent und verständlich sein und schriftlich vorliegen. SchülerInnen werden auf Anfrage über den aktuellen Beurteilungsstand informiert.
- Vertrauensbildende Maßnahmen beeinflussen das Lernverhalten positiv, daher treffen die LehrerInnen mit den SchülerInnen verbindliche Vereinbarungen über den Schularbeiten- und Teststoff. Sowohl SchülerInnen als auch LehrerInnen achten auf eine ausreichende Vorbereitung für Schularbeiten und Prüfungen.
- SchülerInnen besuchen unsere Schule, um neue Inhalte zu lernen und Fähigkeiten und Kompetenzen zu erlangen. Mutwilliges Stören im Unterricht ist unproduktiv und schadet sowohl LehrerInnen als auch SchülerInnen. Wiederholtes Stören wird zunächst mit Ermahnungen gebremst, in der Folge soll eine Eintragung ins Klassenbuch erfolgen. Bei drei Eintragungen ist es die Koordinationspflicht des KV, ein belehrendes Gespräch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten anzuberaumen. Sollten alle erfolgten Maßnahmen ohne Verbesserung der Situation bleiben, muss die Direktion eingebunden werden (Kontaktierung des schulpsychologischen Dienstes, weitere Erziehungsmittel, Androhung des Ausschlusses).
VERHALTEN IM SCHULGEBÄUDE
- Aus Gründen der Gesundheit, der Störung der Umwelt und des Missbrauchs schalten wir unsere elektronischen Geräte bei Betreten des Schulgeländes aus und erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder ein. Verstöße stören den Unterricht, erschweren die Konzentration, behindern das Lernvermögen und die Kommunikation unter den KlassenkollegInnen und müssen deswegen geahndet werden. Für Details sei auf die „Richtlinien zum Gebrauch elektronischer Geräte am BRG Petersgasse“ verwiesen. Diese Richtlinien wurden vom SGA beschlossen und sind damit verbindlicher Teil der Verhaltensvereinbarungen und der Hausordnung.
- Rauchen ist gesundheitsschädlich. Wir sind eine rauchfreie Schule, Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Alle tragen Sorge für die Böden in der Schule. Schülerinnen und Schüler tragen Hausschuhe. Straßenschuhe werden in den Garderoben abgelegt. Im Frühjahr und Sommer dürfen Straßenschuhe bei Schönwetter im Schulgebäude getragen werden.
- Um den Energieverbrauch zu senken, löschen wir das Licht im Klassenzimmer, wenn es nicht benötigt wird. Im Besonderen ist es wichtig, dass das Licht nach der letzten Unterrichtsstunde ausgeschaltet und alle Fenster geschlossen sind. Um den Reinigungskräften die Arbeit zu erleichtern, stellt jede/r seinen/ihren Stuhl auf den Tisch. LehrerInnen und SchülerInnen erinnern sich gegenseitig daran, damit nicht darauf vergessen wird.
- Die Einrichtung und die Geräte der Schule werden von allen SchülerInnen zum Lernen benötigt. Daher behandeln wir das Mobiliar und die bereitgestellten Unterrichtsmittel schonend. Wir unterlassen das Bemalen und Bekritzeln von Tischen, Wänden und anderen Einrichtungsgegenständen. Beschädigungen belasten das Schulbudget, was uns allen schadet. Stark verschmutzte Klassen werden von allen SchülerInnen der Klasse nach Unterrichtsschluss gereinigt. Bei Verschmutzungen im Umfeld der Schule werden die Verursacher im Sinne der Wiedergutmachung zur Säuberung nach dem Unterricht herangezogen.
- Die Reparaturkosten für mutwillige Sachbeschädigungen werden von den jeweiligen Verursacherinnen / Verursachern bzw. deren Eltern übernommen. Für den Schulgemeinschaftsausschuss Der Direktor eh.
Graz, 22. Oktober 2020 aktualisierte Version 1.3
