Richtlinien zum Gebrauch elektronischer Geräte

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Unser BRG Petersgasse ist ein Realgymnasium, in dem wir uns bemühen, einem modernen und zeitgemäßen Unterricht gerecht zu werden. Aus diesem Grund verwenden wir technische und digitale Hilfsmittel und setzen diese auch gezielt im Unterricht ein, um bestimmte Lehrinhalte sowohl analog als auch digital zu erarbeiten. Wie sehr aber diese Hilfsmittel konkret im Unterricht Anwendung finden, obliegt der jeweiligen Lehrperson. Wir bekennen uns zu einem technologiebasierten modernen Unterricht mit Augenmaß! Wichtig ist, dass es auch „technikfreie“ Zeiten gibt, in denen Schüler:innen miteinander kommunizieren und interagieren sollen. Auch Ruhephasen sollen und müssen immer wieder möglich sein.

Aufgrund dieser Überlegungen wurden folgende Richtlinien von den Schulpartnern beschlossen:

Einsatz von digitalen Endgeräten im Unterricht

  • Laptop, Tablet und Smartphone sind in der Schule als digitale Lernbegleiter bzw. Hilfsmittel für den Unterricht zu betrachten und nicht als Spielgeräte oder Unterhaltungsmedien.
  • Die Lehrperson kann davon ausgehen, dass die Schüler:innen dafür Sorge tragen, dass ihre digitalen Endgeräte für den Unterricht einsatzbereit sind. Dies betrifft die generelle Funktionstüchtigkeit und den Akku-Ladezustand ebenso wie das Mitführen von Netzteil, Maus, etc.
  • Schüler:innen dürfen Laptops und Tablets nach vorheriger Absprache und mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft im Unterricht zur Anfertigung von Mitschriften verwenden. Bei Nichtgebrauch müssen die Tablets zugeklappt werden.

Verwendung von digitalen Endgeräten außerhalb des Unterrichts

  • Handys und andere elektronische Geräte müssen vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und sicher verwahrt, aber sollen nicht am Körper getragen werden. Diese dürfen erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder in Betrieb genommen werden.
  • Schüler:innen der Oberstufe dürfen ihre Tablets in den Pausen zu Lernzwecken verwenden (z.B. Recherche, Wiederholen von Unterrichtsinhalten, Erledigen von Arbeitsaufträgen).
  • Bei Verstoß gegen diese Richtlinien wird das Gerät abgenommen und im Sekretariat aufbewahrt. Beim erstmaligen Verstoß kann das Gerät am Ende des Unterrichtstages persönlich abgeholt werden. Eine Verständigung der Eltern/Erziehungsberechtigten erfolgt auf jeden Fall. Beim zweiten Verstoß und bei jedem weiteren kann das Gerät nur von den Eltern/Erziehungsberechtigten beim Direktor abgeholt werden.
  • Regelungen bei Exkursionen, Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen von der 5. bis zur 9. Schulstufe: Die Schüler:innen können ihre Handys und/oder Smartwatches bei eintägigen oder mehrtägigen Schulveranstaltungen mitnehmen, sofern es die Leitung der Veranstaltung erlaubt. Während der An- und Abreise sind diese Geräte im Gepäck zu verstauen. Außerdem stehen diese vor Ort eingeschränkt zur Verfügung. Bei Bedarf (z.B. in der Nacht) können Handys und Smartwatches von den Lehrpersonen eingesammelt oder bei Verstößen abgenommen werden. Smart Glasses, Laptops, Spielkonsolen und ähnliche elektronische Geräte sind ausnahmslos verboten. Regelungen bezüglich der Handhabung digitaler Gerätschaften für Exkursionen oder Schulveranstaltungen der 10. bis 12. Schulstufe werden von der jeweiligen Leitung gesondert festgelegt.

Grundsätzliche Regeln für die Verwendung digitaler Geräte in der Schule

  • Wir achten auf Privatsphäre und Datenschutz: Ton-, Bild- und Videoaufnahmen dürfen weder erstellt noch veröffentlicht werden. Dies gilt für das gesamte Schulareal sowie auch z.B. in Videokonferenzen. Ausgenommen ist das Erstellen von Aufnahmen zu Unterrichtszwecken unter Zustimmung aller Beteiligten, sofern diese nicht verbreitet oder weitergeleitet werden.
  • Wir halten uns auch online an Kommunikationsregeln: Kommunikationsmittel wie E-Mail, Teams-Chat etc. dienen zum Austausch im Rahmen des Unterrichts. Private Kommunikation in für den Unterricht vorgesehenen Gruppenchats ist daher zu unterlassen. Außerdem ist das Teilen von beleidigenden, gewalttätigen, sexistischen, rassistischen oder anderen diskriminierenden Inhalten untersagt.
  • Wir gehen sorgsam mit unseren Ressourcen um: Jegliche Beschädigung oder Manipulation von Hard- und Software ist im Sinne eines ungestörten Schulbetriebs verboten. Dies gilt für Geräte im Eigentum der Schule ebenso wie für Geräte von Schüler:innen oder Lehrer:innen. Die Verwendung von schuleigenen Geräten ist Lehrpersonen vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Beamer und E-Screens.
  • Wir respektieren das Eigentum anderer: Auf „digitales Eigentum“ anderer darf nicht zugegriffen werden. Für den Schulgemeinschaftsausschuss Der Direktor eh. Graz, 21. September 2026 aktualisierte Version 1.6