Diese Seite gibt den Text zum Lesen und Suchen wieder. Verbindlich ist das PDF: Hausordnung (PDF).
DIE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
sollen sich in der Gemeinschaft der Klasse hilfsbereit, verständnisvoll und höflich verhalten. Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule sowie das Eigentum anderer SchülerInnen sollen mit Respekt und schonend behandelt werden. Eventuelle Beschädigungen und Beschmutzungen müssen sofort in der Kanzlei gemeldet werden. Bei mutwilliger Sachbeschädigung wird Schadenersatz eingehoben. Die Schule übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände. Hohe Geldbeträge sollen nach Möglichkeit nicht in der Schule mitgeführt werden.
BEGRÜßUNG
Eine freundliche Begrüßung in und außerhalb der Schule wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft erwartet.
EINLASS UND GARDEROBEN
Der Einlass der SchülerInnen in das Schulgebäude erfolgt ab 6.45 Uhr über die Garderobe im Tiefparterre (Haupteingang links). Die Straßenschuhe sind dort durch möglichst lärmfreie, saubere und abriebfeste SCHULSCHUHE auszutauschen. Turnschuhe sind als Schulschuhe untersagt. Geld und Wertgegenstände sind nicht in der Garderobe zu belassen. Während der Unterrichtszeit und der Pausen ist das Betreten der Garderobe nur in Begleitung einer Lehrperson gestattet!
EINTEILUNG DER UNTERRICHTSSTUNDEN
| Stunde | Zeit |
|---|---|
| 1. Stunde | 7.35 – 8.25 Uhr |
| 2. Stunde | 8.30 – 9.20 Uhr |
| 3. Stunde | 9.25 – 10.15 Uhr |
| 4. Stunde | 10.30 – 11.20 Uhr |
| 5. Stunde | 11.25 – 12.15 Uhr |
| 6. Stunde | 12.15 – 13.05 Uhr |
| 7. Stunde | 13.10 – 14.00 Uhr |
| 8. Stunde | 14.00 – 14.50 Uhr |
| 9. Stunde | 14.50 – 15.40 Uhr |
| 10. Stunde | 15.40 – 16.30 Uhr |
| 11. Stunde | 16.30 – 17.20 Uhr |
| 12. Stunde | 17.20 – 18.00 Uhr |
WÄHREND DER PAUSEN
sollten Lärmen, Raufen und Laufen vermieden werden. Nach dem Ende der Pausen kehren alle SchülerInnen in ihre Unterrichtsräume zurück, begeben sich auf ihre Plätze und legen die erforderlichen Unterrichtsmittel bereit.
IN DER GROSSEN PAUSE
müssen die SchülerInnen der 1., 2. und 3. Klassen ihre Klassenräume verlassen. Den SchülerInnen der anderen Klassen ist es gestattet, während der großen Pause in den Klassen zu bleiben – die Türe muss geöffnet sein! Den SchülerInnen stehen das Parterre, das 1. und 2. Obergeschoss zur Verfügung. Der unnötige Aufenthalt in der Garderobe ist verboten.
SEKRETARIAT
Das Sekretariat ist ausnahmslos von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:15 bis 7:35 Uhr und von 10.15 bis 10.30 Uhr für SchülerInnen geöffnet.
Auch der Schulwart steht für SchülerInnen nur zu oben angeführten Zeiten zur Verfügung.
DIENSTZEITEN DER SCHULÄRZTINNEN
Sind dem Aushang bzw. der Homepage („Sprechstunden“) zu entnehmen
SCHULBUFFET
Das Schulbuffet steht zu den angegebenen Öffnungszeiten zur Verfügung. Unnötiges Drängen sollte vermieden werden, sodass ein ungestörter Verkauf möglich ist.
FUNDKABINETT
Beim Schulwart und/oder im Kellergeschoss (Fundgrube für Bekleidung, Schuhe etc.)
ORDNUNG IN DEN KLASSEN
Es ist selbstverständlich, dass die SchülerInnen für die Sauberkeit in den Klassen und Gängen mitverantwortlich sind. Das Sitzen auf den Fensterbrettern sowie das Hinauslehnen aus den Fenstern ist zu unterlassen. Der Klassenraum ist vor dem Verlassen immer in Ordnung zu bringen. Hand- und Schultaschen sind auch beim Wechseln der Klassenräume mitzunehmen. Die aus der Klassengemeinschaft zu bestellenden Klassenordner löschen die Tafel und lüften die Räume. Ein Energiebeauftragter sorgt dafür, dass beim Verlassen des Klassenraumes das Licht abgedreht und die Fenster geschlossen werden.
ABWESENHEIT | ENTSCHULDIGUNGEN
Bei Abwesenheit von SchülerInnen melden dies die Erziehungsberechtigten vor 07:35 Uhr über WebUntis Dazu müssen sich alle Erziehungsberechtigte einmal in WebUntis registrieren. (Anleitungen zur Registrierung und zur Benutzung von WebUntis finden Sie auf unserer Homepage).
Diverse Bestätigungen von ÄrztInnen, Behörden, etc. müssen auf Verlangen bei der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand vorgelegt werden.
RICHTLINIEN ZUM GEBRAUCH ELEKTRONISCHER GERÄTE
Handys und andere elektronische Geräte müssen vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet werden und sicher verwahrt, aber nicht am Körper getragen werden. Diese dürfen erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder in Betrieb genommen werden.
SchülerInnen dürfen Tablets nach vorheriger Absprache und mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft im Unterricht zur Anfertigung von Mitschriften verwenden. Bei Nichtgebrauch müssen die Tablets zugeklappt werden. SchülerInnen der Oberstufe dürfen ihre Tablets in den Pausen zu Lernzwecken verwenden (z.B. Recherche, Wiederholen von Unterrichtsinhalten, Aufgaben erledigen).
Bei Verstoß gegen diese Richtlinien wird das Gerät abgenommen und im Sekretariat aufbewahrt. Beim erstmaligen Verstoß kann das Gerät am Ende des Unterrichtstages persönlich abgeholt werden. Eine Verständigung der Eltern erfolgt auf jeden Fall.
Beim zweiten Verstoß und bei jedem weiteren kann das Gerät nur von den Eltern / Erziehungsberechtigten beim Direktor abgeholt werden.
Regelungen von Exkursionen, Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen von der 5. bis zur 9, Schulstufe:
Die SchülerInnen können ihre Handys und/oder Smartwatches bei eintägigen oder mehrtägigen Schulveranstaltungen mitnehmen, sofern es die Leitung der Veranstaltung erlaubt. Während der An- und Abreise sind diese Geräte im Gepäck zu verstauen. Außerdem stehen diese vor Ort eingeschränkt zur Verfügung. Bei Bedarf (z.B. in der Nacht) können Handys und Smartwatches von den Lehrpersonen eingesammelt oder bei Verstößen abgenommen werden. Laptops, Spielkonsolen und ähnliche elektronische Geräte sind ausnahmslos verboten. Regelungen bezüglich der Handhabung digitaler Gerätschaften für Exkursionen oder Schulveranstaltungen der 10. bis 12. Schulstufe werden von der jeweiligen Leitung gesondert festgelegt. (siehe Richtlinien zum Gebrauch elektronischer Geräte)
PSYCHOTROPISCHE SUBSTANZEN
Die Einnahme dieser Substanzen ist im gesamten Schulbereich verboten. Darunter fallen alle Tabak- bzw. Nikotinwaren, E-Zigaretten (inklusive Vapes) sowie jegliche Arten von SNUS. Ebenfalls am gesamten Schulgelände verboten ist der Konsum aller koffeinhaltigen Produkte und Getränke, es sei denn, diese oder direkt damit vergleichbare Produkte sind offiziell in der Schule erhältlich.
SPEZIALLEHRSÄLE
Diese sind von SchülerInnen nur in Begleitung von Fachlehrkräften zu betreten. Das AV-Kabinett im 1. Stock darf ebenfalls nur in Begleitung einer Lehrperson betreten werden.
TURNSÄLE
Die Turnsäle dürfen nur mit sauberen, abriebfesten Turnschuhsohlen betreten werden.
FAHRRÄDER
Fahrräder sind nicht an die Hauswände zu lehnen, sondern beim Fahrradständer unterzubringen und im eigenen Interesse abzusperren. Die Zufahrtsstraße vor dem Haupteingangstor der Schule muss von Fahrzeugen aller Art freigehalten werden. Die Einfahrtregelung (WIKU-BRG PETERSGASSE) ist zu beachten.
VERLASSEN DES SCHULGEBÄUDES
Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet (Ausnahme: Schriftliches Ansuchen der Eltern beim Klassenvorstand in wichtigen Angelegenheiten). Die Klasse wird in Ordnung gebracht und das Schulgebäude über den Einlassweg verlassen. Die SchülerInnen mögen danach trachten, das Gebäude ruhig zu verlassen, um Unfälle im Stiegen- und Garderobenbereich zu vermeiden. Für die SchülerInnen des Tagesschulheimes gilt die Tagesschulheimregelung.
Für den Schulgemeinschaftsausschuss Der Direktor eh.
Graz, September 2026 aktualisierte Version 4.2
