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Allgemeines zum Elternverein  Mitglied im   
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Ca. alle sechs Wochen trifft sich der Elternausschuss, bestehend aus dem Vorstand des Elternvereins und den Klassenelternvertretern. Diese Sitzungen bieten die Möglichkeit

Einmal jährlich findet eine Jahreshauptversammlung statt, in der Rechenschaft über die verwendeten Mittel abgelegt wird und der Vorstand und die Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses gewählt werden. Der Elternverein ist ein wichtiger, fixer Bestandteil im Dreieck Schüler - Lehrer - Eltern.

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Je mehr Eltern aktiv mitmachen, desto wirkungsvoller ist seine Arbeit!





 

             NICHT :-( AKTUELL:

 

Welche Aufgaben hat der Elternverein?

  • Wahrnehmung der Aufgaben des EV gemäß §63 SchUG
  • Entsendung der Vertreter der Erziehungsberechtigten in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
  • Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Elternhaus, Schule und Schüler
  • Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach SchUG zustehenden Rechte
  • Unterstützung der Klassenelternvertreter bzw. der Elternvertreter im SGA bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • Förderung des Unterrichts durch Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper
  • Beratung der Eltern in schulrechtlichen Fragen
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schulen
  • Wahrung des Erziehungsrechts der Eltern

Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Wer den Elternvereinsbeitrag bezahlt, ist Mitglied im Elternverein und ermöglicht unter anderem auch die finanzielle Unterstützung von Schulprojekten und einzelnen, bedürftigen SchülerInnen.

Zuschüsse zu Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungen sind ein Mittel zur Stärkung der Klassengemeinschaft und zur Förderung der sozialen Fähigkeiten der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Der Elternverein begrüßt und unterstützt diese Schulveranstaltungen grundsätzlich. Die zusammen mit den anderen Schulpartnern erarbeiteten Reisekostenrichtlinien dienen auch dem Zweck, die Kosten dieser Veranstaltungen zu limitieren, um eine Teilnahme möglichst vieler Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Dennoch übersteigen die Kosten oft die finanziellen Möglichkeiten mancher Familien.

Der Elternverein fördert daher im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten die Teilnahme einzelner Schüler an mehrtägigen Schulveranstaltungen. Die Höhe der Förderungen ist abhängig von den Kosten der Schulveranstaltungen sowie dem Familieneinkommen der Familie des Schülers/der Schülerin. Diese Förderrichtlinien dienen dem Elternverein dazu, die Förderungsentscheidungen nachvollziehbar und einheitlich zu machen und sollen es auch betroffenen Eltern erleichtern, einen Antrag zu stellen. Der Elternverein wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, die in diesen Richtlinien festgehaltenen Förderungen zuzusagen – es gibt aber in keinem Falle einen Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Voraussetzungen: Der Elternverein behält sich vor, nur Anträge von Mitgliedern des Elternvereins zu behandeln.

Antragstellung

Da der Termin und auch die Kosten einer Schulveranstaltung in der Regel bereits zu Beginn des Schuljahres mehr oder weniger genau bekannt sind, ersucht der Elternverein um möglichst frühe Antragstellung. Für den Antrag liegen Formulare im Sekretariat auf und sind auch bei den Elternabenden beim Klassenvorstand erhältlich. Außerdem kann das Formular von der Homepage der Schule geladen werden.

Der Antrag ist in einem verschlossenen Kuvert, zusammen mit allen Nachweisen (Einkommensnachweise wie Lohnzettel etc. bzw. Kopie des Förderungsantrags an den Landesschulrat) an den Elternverein zu übermitteln. Die übermittelten Unterlagen werden selbstverständlich nur in kleinstem Kreise geprüft und unterliegen strenger Geheimhaltung.

In der Regel wird der Vorstand des Elternvereins sehr rasch über einen Antrag entscheiden und dabei diese Förderungsrichtlinien anwenden. 

Die Förderung wird in der Regel auf das Konto des Antragstellers ausbezahlt.

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe richtet sich nach den Kosten für die Schulveranstaltung und hängt vom Nettoeinkommen der Familie ab.

 

Typische Kosten:

Veranstaltungsart Kostenobergrenze max. Förderung
Kennenlerntage    85 € 68€
Skikurs 2.Klasse 330 € 195 €
Skikurs 3.Klasse 360 € 216 €
Projektwoche 270 € 162 €
Sportwoche 325 € 195 €
Rom 550 € 275 €
Viareggio 550 € 275 €
England 1.170 € 410 €

 

Zur Antragstellung ist ein Formular zu verwenden. Der Vorstand kann Förderungen bei Erfüllung der Voraussetzungen selbst vergeben, Ihre Daten liegen nur noch einem kleinen Personenkreis vor (Kassier, Obmann, Rechnungsprüfer). Wir hoffen, hiermit die Situation der Fördervergabe klarer und einfacher zu machen.

Wir empfehlen, auch beim Landesschulrat für Steiermark um Förderung anzusuchen (max. € 180,-). Formulare sind in der Schule erhältlich, Informationen online. (Antragsfrist beim LSR: 31.03. des betreffenden Schuljahres)

 

Termine des Elternvereins

 

09.10.2018 18:30 1. EV-Ausschuss-Sitzung
14.11.2018 18:30 Jahreshauptversammlung de Elternvereins
16.01.2018 18:30 2. EV-Ausschuss-Sitzung
  18:30 3. EV-Ausschuss-Sitzung
  18:30 4. EV-Ausschuss-Sitzung
29.06.2019   Schulfest

 


Häufig gestellte Fragen

Ich habe mehrere Kinder, die in die Schule gehen, muss ich für jedes einzeln Mitgliedschaft bezahlen?

Mitglieder des Elternvereines sind die Eltern. Wenn also mehrere Kinder die Schule besuchen, ist der Mitgliedsbeitrag daher auch nur einmal zu bezahlen.

Was ist der EV-Ausschuss?

Der Ausschuss besteht aus den KlassenelternvertreterInnen, deren Stellvertretern und dem Vorstand. Pro Jahr finden vier bis fünf Elternausschusssitzungen statt. (vgl. Termine des Elternvereins)

Wie kann man KlassenelternvertreterIn werden?

KlassenelternvertreterIn kann werden, wer sich beim Klassen-Elternabend dafür meldet und die Zustimmung der Klasseneltern erhält.

Wie setzt sich der Vorstand des EV zusammen?

Der Vorstand des Elternvereins setzt sich zusammen aus Obmann/Obfrau, Schriftführer,  Kassier und deren StellvertreterInnen. Die Wahl des Vorstands erfolgt in der Hauptversammlung.

Welche Aufgaben haben KlassenelternvertreterInnen?

KlassenelternvertreterInnen informieren die Klasseneltern über die Beratungen und Beschlüsse im EV-Ausschuss und in der Jahreshauptversammlung. KlassenelternvertreterInnen übermitteln Anregungen, Wünsche und Beschwerden dem EV-Ausschuss bzw. dem Vorstand. Sie unterstützen den Klassenvorstand in seinem Bestreben, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu erhalten. Sie versuchen durch Gespräche mit Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen, Probleme zu lösen.

Was ist der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)?

Der §64 des Schulunterrichtsgesetzes schreibt ausdrücklich die Bildung eines Schulgemeinschaftsausschusses vor. Dieser setzt sich aus je drei VertreterInnen der SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen zusammen, den Vorsitz führt der Direktor. Jeweils drei StellvertreterInnen dürfen anwesend sein und mitdiskutieren. Abstimmen dürfen nur jeweils drei VertreterInnen der Schulpartner. Die Eltern wählen ihre SGA-VertreterInnen aus dem Elternverein in der Jahreshauptversammlung. Die gewählten ElternvertreterInnen des SGA sind "Organe" der Schule und daher an den Instanzenweg gebunden. Für den SGA als beratendes Organ und entscheidendes Organ gelten die gleichen Vorschriften wie für sonstige behördliche Organe. Die Mitglieder des SGA unterliegen daher sowohl der Amtsverschwiegenheit als auch der Verantwortung für ihre Entscheidungen. Es gibt keine Stimmenthaltung.


 

 

 

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