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Allgemeines zum Elternverein
Ca. alle sechs Wochen trifft sich der Elternausschuss, bestehend aus dem Vorstand des Elternvereins und den Klassenelternvertretern. Diese Sitzungen bieten die Möglichkeit
- Informationen über Ereignisse an der Schule, gesetzliche Regelungen und Erfahrungen bei konkreten Problemen auszutauschen
- Entscheidungen über die Verwendung der Geldmittel zu treffen,
- die Organisation von Veranstaltungen des Elternvereins, insbesondere das Schulschlussfest, zu besprechen.
Einmal jährlich findet eine Hauptversammlung statt, in der Rechenschaft über die verwendeten Mittel abgelegt wird und der Vorstand und die Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses gewählt werden. Der Elternverein ist ein wichtiger, fixer Bestandteil im Dreieck Schüler - Lehrer - Eltern.
Je mehr Eltern aktiv mitmachen, desto wirkungsvoller ist seine Arbeit!
AKTUELL: Informationen zu Garderobenspinden und Klassenschließfächern
- Wahrnehmung der Aufgaben des EV gemäß §63 SchUG
- Entsendung der Vertreter der Erziehungsberechtigten in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
- Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Elternhaus, Schule und Schüler
- Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach SchUG zustehenden Rechte
- Unterstützung der Klassenelternvertreter bzw. der Elternvertreter im SGA bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Förderung des Unterrichts durch Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper
- Beratung der Eltern in schulrechtlichen Fragen
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schulen
- Wahrung des Erziehungsrechts der Eltern
Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Wer den Elternvereinsbeitrag bezahlt, ist Mitglied im Elternverein und ermöglicht unter anderem auch die finanzielle Unterstützung von Schulprojekten und einzelnen, bedürftigen SchülerInnen.
Liebe Eltern,
Der Elternausschuss hat in einer der letzten Sitzungen Förderrichtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zu Schulveranstaltungen beschlossen. Neu sind eine variable Höhe der vergebenen Förderungen je nach Kosten und Einkommen.
Zur Antragstellung ist ab sofort ein Formular zu verwenden. Der Vorstand kann Förderungen bei Erfüllung der Voraussetzungen selbst vergeben, Ihre Daten liegen nur noch einem kleinen Personenkreis vor (Kassier, Obmann, Rechnungsprüfer). Wir hoffen, hiermit die Situation der Fördervergabe klarer und einfacher zu machen.
Wir empfehlen, auch beim Landesschulrat für Steiermark um Förderung anzusuchen (max. € 180,-). Formulare sind in der Schule erhältlich, Informationen online. (Antragsfrist beim LSR: 31.03. des betreffenden Schuljahres)
zukünftige:
| Mi, 19.05.2010 |
19:00 |
4. Elternausschusssitzung |
| Mo, 31.05.2010 |
18:00 |
3. SGA-Sitzung
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| Sa, 03.07.2010 |
ab 14:00 |
Schulschlussfest |
vergangene:
| Di, 18.05.2010 |
19:00 |
Treffen der Grazer Elternvereine |
| Mo, 17.05.2010 |
17:00 |
2. Treffen der Informatik-Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Informatik-Unterstufenlehrplans |
| Di, 27.04.2010 |
16:00 - 19:30 |
2. Elternsprechtag - der Elternverein ist mit einem Tisch vertreten |
| Do, 08.04.2010 |
19:00 - 19:30 |
Vorstandssitzung |
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17:00 |
Pädagogische Konferenz mit Anwesenheit der Schulpartner
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| Do, 10.03.2010 |
18:30 |
3. Elternausschusssitzung |
Di., 02.02.2010
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18:30 |
2. SGA-Sitzung |
| Sa, 23.01.2010 |
08:000 - 12:00 |
Tag der offenen Tür - der Elternverein ist wieder mit einem Tisch vertreten und lädt ein zur Verschnaufpause bei einer gemütlichen Tasse Kaffee |
Ich habe mehrere Kinder, die in die Schule gehen, muss ich für jedes einzeln Mitgliedschaft bezahlen?
Mitglieder des Elternvereines sind die Eltern. Wenn also mehrere Kinder die Schule besuchen, ist der Mitgliedsbeitrag daher auch nur einmal zu bezahlen.
Was ist der EV-Ausschuss?
Der Ausschuss besteht aus den KlassenelternvertreterInnen, deren Stellvertretern und dem Vorstand. Pro Jahr finden vier bis fünf Elternausschusssitzungen statt. (vgl. Termine des Elternvereins)
Wie kann man KlassenelternvertreterIn werden?
KlassenelternvertreterIn kann werden, wer sich beim Klassen-Elternabend dafür meldet und die Zustimmung der Klasseneltern erhält.
Wie setzt sich der Vorstand des EV zusammen?
Der Vorstand des Elternvereins setzt sich zusammen aus Obmann, dem Schriftführer, dem Kassier und deren StellvertreterInnen. Die Wahl des Vorstands erfolgt in der Hauptversammlung.
Welche Aufgaben haben KlassenelternvertreterInnen?
KlassenelternvertreterInnen informieren die Klasseneltern über die Beratungen und Beschlüsse im EV-Ausschuss und in der Jahreshauptversammlung. KlassenelternvertreterInnen übermitteln Anregungen, Wünsche und Beschwerden dem EV-Ausschuss bzw. dem Vorstand. Sie unterstützen den Klassenvorstand in seinem Bestreben, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu erhalten. Sie versuchen durch Gespräche mit Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen, Probleme zu lösen.
Was ist der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)?
Der §64 des Schulunterrichtsgesetzes schreibt ausdrücklich die Bildung eines Schulgemeinschaftsausschusses vor. Dieser setzt sich aus je drei VertreterInnen der SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen zusammen, den Vorsitz führt der Direktor. Jeweils drei StellvertreterInnen dürfen anwesend sein und mitdiskutieren. Abstimmen dürfen nur jeweils drei VertreterInnen der Schulpartner. Die Eltern wählen ihre SGA-VertreterInnen aus dem Elternverein in der Jahreshauptversammlung. Die gewählten ElternvertreterInnen des SGA sind "Organe" der Schule und daher an den Instanzenweg gebunden. Für den SGA als beratendes Organ und entscheidendes Organ gelten die gleichen Vorschriften wie für sonstige behördliche Organe. Die Mitglieder des SGA unterliegen daher sowohl der Amtsverschwiegenheit als auch der Verantwortung für ihre Entscheidungen. Es gibt keine Stimmenthaltung.
Vorstand Klassenelternvertreter SGA-Vertreter Die Schule als Reisebüro? Offenlegung (Elternverein) Elternbefragung
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